Logopäden untersuchen und behandeln Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht werden.
Sowohl für privat sowie gesetzlich Versicherte gilt, dass Logopäden erst bei Vorlage einer Verordnung durch einen Arzt Diagnostik und Therapie durchführen dürfen.
Logopädie ist ein Heilmittel und Teil der medizinischen Grundversorgung.
Die Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapien. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Präventionsmaßnahmen.
Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt.
Rufen Sie gerne dafür an. Tel.: 040/675 86 861
Eine Behandlung dauert in der Regel 45 Minuten, manchmal aber auch 30 oder 60 Minuten.
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen. Dies können Sie (auch Sonntags) telefonisch, mit einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per Mail erledigen. Wenn Sie rechtzeitig absagen, entstehen Ihnen keine Kosten und natürlich wird die Behandlung nachgeholt. Bei nicht oder zu spät erfolgter Absage ist die Praxis berechtigt, Ihnen eine Ausfallgebühr privat in Rechnung zu stellen.
Die logopädische Behandlung findet überwiegend in den behindertengerecht zugänglichen Räumen der Praxis Logopädie Alt-Rahlstedt statt.
Sollte es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, in die Praxis zu kommen, sind Hausbesuche möglich (muss vom Arzt verordnet werden).
Kinder, die einen Integrationsstatus haben, können Logopädie auch in der Einrichtung (Kindergarten, Schule) erhalten.
Die Kosten werden bei gesetzlich versicherten Kindern (bis 18 Jahre) komplett von der Krankenkasse übernommen.
Gesetzlich versicherte Erwachsene zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten zuzüglich 10€ Rezeptgebühr pro Verordnung.
Über eine eventuelle Befreiung der Zuzahlung informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Privatversicherten wird zu Beginn der Behandlung ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem Leistungen und Kosten aufgeführt sind. Ob Sie einen Eigenanteil leisten müssen, hängt von Ihrem Vertrag mit der privaten Krankenkasse ab.